Blick durch die geöffnete Tür in den Therapieraum mit Spieltisch, Bücherregal und Fenster

Psychotherapie

Psychotherapie in der Praxis

Zwei Fragen stehen am Anfang: Ist das, was ich bei meinem Kind sehe, behandlungsbedürftig? Und wie sieht eine Behandlung dann konkret aus? Auf diesen beiden Seiten finden Sie die Antworten.

Überblick

Für wen, womit und wie

Behandelt wird nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung: psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen, dann die eigentliche Therapie. Das Verfahren ist die Verhaltenstherapie, eines der Verfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich anerkannt ist. Die drei folgenden Seiten beantworten der Reihe nach, wer behandelt wird, womit Familien kommen und wie die Arbeit abläuft.

Ruhiger Therapieraum der Praxis mit Sofa und Tageslicht

Für wen

Kinder von 3 bis 12, Jugendliche von 13 bis 18 und junge Erwachsene bis 21 Jahren – und was sich je nach Alter in der Behandlung unterscheidet. Elterngespräche sind dabei fester Bestandteil.

Zu den Zielgruppen
Stifte, Papier und Sandkasten mit Holzfiguren auf dem Tisch

Anlässe und Beschwerdebilder

Zwölf Anlässe von Schulvermeidung über ADHS und Essstörungen bis zu Traumafolgestörungen – jeweils mit Hinweisen, woran Sie sie erkennen und was in der Behandlung passiert.

Zu den Anlässen
Arbeitsmaterialien der Praxis: Arbeitsblätter, Stifte und Sanduhr

Wie ich arbeite

Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche: was im Raum passiert, wie eine Stunde abläuft, welche Rolle Eltern und Schule haben und wie die Zusammenarbeit mit Ärzten geregelt ist.

Zum Verfahren

Der Rahmen

Was für jede Behandlung gilt

Unabhängig vom Anliegen und vom Alter gelten in dieser Praxis dieselben Grundlagen. Sie sind kein Formalismus, sondern Teil der Wirkung.

Umfang

50 Minuten

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche zur gleichen Uhrzeit statt. Je nach Bewilligung umfasst eine Therapie zwischen 12 und 80 Stunden.

Diagnostik

Erst prüfen

Vor jeder Behandlung steht eine sorgfältige Diagnostik – bei Bedarf mit Fragebögen für Eltern und Schule und in Abstimmung mit der kinderärztlichen Praxis.

Eltern

Fest eingeplant

Elterngespräche finden regelmäßig statt, in der Regel alle vier bis sechs Wochen. Sie sind Teil der Behandlung und keine Zusatzleistung.

Schweigepflicht

Ohne Ausnahme

Ohne Ihre schriftliche Entbindung gebe ich keine Information weiter – auch nicht an Schule, Kita oder Jugendamt. Die einzige Ausnahme ist akute Gefahr.

Verstehen ist der erste Schritt.
Verändern ist der Prozess.
Entwickeln ist das Ziel.
Termin anfragen

Kontakt

Termin für die Sprechstunde anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung. Wenn ich Ihnen keinen Platz anbieten kann, sage ich Ihnen das direkt und nenne Ihnen Anlaufstellen, die weiterhelfen – statt Sie auf einer Liste warten zu lassen.

Praxis Maik Mersmann

Wenn es akut ist

Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise warten Sie bitte nicht auf einen Therapietermin.

  • 030 61 00 61Berliner Kinder- und Jugendnotdienst, rund um die Uhr
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