Stufenpyramide mit Themenfeldern als Therapiematerial

Ablauf

Der Weg zur Therapie

Von der ersten Nachricht bis zum Abschluss sind es sechs Schritte. Hier steht, was in jedem einzelnen passiert, wie lange er dauert und wer dabei was tun muss – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie anrufen.

Bevor es losgeht

Warum es überhaupt Schritte gibt

Viele Eltern erwarten, dass eine Therapie mit dem ersten Termin beginnt. Tatsächlich liegen davor mehrere Etappen, die gesetzlich vorgegeben sind – und die einen guten Grund haben: Niemand soll in eine Behandlung hineinrutschen, die gar nicht gebraucht wird.

Das klingt nach Bürokratie, hat aber einen praktischen Effekt. Bis zum Antrag bei der Krankenkasse haben Sie, Ihr Kind und ich uns mehrfach gesehen. Alle drei Seiten wissen dann, worauf sie sich einlassen. Und falls sich unterwegs zeigt, dass eine andere Hilfe besser passt – eine Erziehungsberatung, eine ergotherapeutische Behandlung, eine Klinik – ist der Ausstieg jederzeit ohne Aufwand möglich.

Auf dieser Seite steht, was in jedem einzelnen Schritt passiert, wie lange er dauert, was Sie dabei tun müssen und was ich übernehme. Für wen die Praxis da ist, lesen Sie unter Zielgruppen; womit Familien kommen, unter Anlässe.

Zwei Personen im Gespräch, eine macht Notizen auf einem Klemmbrett

Schritt 1 bis 3

Kennenlernen und Klären

In dieser Phase geht es noch nicht um Behandlung, sondern um die Frage, ob eine Behandlung das Richtige ist. Sie kostet Sie nichts außer Zeit und verpflichtet zu nichts.

Schritt 01

Der erste Kontakt

Am schnellsten geht es telefonisch, schriftlich über das Formular ist es aber genauso gut – und für viele leichter, weil man sich die Sätze vorher zurechtlegen kann. Sinnvoll sind drei Angaben: das Alter Ihres Kindes, ein paar Stichworte zum Anlass und wie ich Sie zurückrufen darf.

Sie bekommen eine Rückmeldung, auch wenn ich keinen Platz frei habe. In dem Fall nenne ich Ihnen konkrete Alternativen, statt Sie auf einer Liste zu parken. Eine Überweisung von der Kinderarztpraxis ist nicht nötig, ein Vorbefund hilfreich, aber keine Bedingung.

Ihr Aufwand: fünf Minuten. Wartezeit bis zum nächsten Schritt: je nach Auslastung unterschiedlich, ich sage Ihnen im Erstkontakt ehrlich, womit Sie rechnen müssen.

Schritt 4 bis 6

Antrag, Behandlung und Abschied

Ab hier wird aus dem Kennenlernen eine Behandlung. Den formalen Teil übernehme weitgehend ich – Sie unterschreiben, ich schreibe.

Schritt 04

Der Antrag bei der Krankenkasse

Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Sie füllen ein kurzes Formular aus und unterschreiben; bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile, auch nach einer Trennung. Den fachlichen Bericht schreibe ich.

Wichtig für viele Eltern: Die Krankenkasse selbst liest diesen Bericht nicht. Er geht in einem verschlossenen Umschlag an eine unabhängige Gutachterin oder einen Gutachter, die fachlich prüfen, ob die Behandlung begründet ist. Die Kasse erfährt nur, dass eine Psychotherapie beantragt wurde, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Kostenübernahme. Inhalte aus den Stunden Ihres Kindes stehen dort nicht.

Beantragt wird zunächst eine Kurzzeittherapie. Reicht sie nicht, lässt sie sich in eine Langzeittherapie überführen, und auch die kann bei fachlicher Begründung verlängert werden. Zusätzlich sind eigene Stunden für Bezugspersonen vorgesehen, die nicht vom Kontingent des Kindes abgehen.

Ihr Aufwand: eine Unterschrift. Dauer: in der Regel wenige Wochen bis zur Entscheidung.

Praktisches

Was Sie brauchen – und was nicht

Zum ersten Termin mitbringen

  • Die Versichertenkarte Ihres Kindes
  • Falls vorhanden: Vorbefunde, Klinikberichte, Testergebnisse
  • Falls vorhanden: Zeugnisse oder Rückmeldungen aus Schule oder Kita
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht: das Einverständnis des anderen Elternteils

Was Sie ausdrücklich nicht brauchen

  • Eine Überweisung – Psychotherapie ist überweisungsfrei
  • Eine fertige Diagnose oder eine Vorstellung davon, was „richtig“ ist
  • Vorbereitete Notizen oder eine geordnete Vorgeschichte
  • Ein Kind, das schon einsieht, dass es Hilfe braucht

Wenn ein Termin nicht klappt

Eine Absage bis spätestens am Vortag reicht, damit der Platz noch vergeben werden kann. Was bei kurzfristigeren Absagen gilt, steht zusammen mit allen Fragen zur Abrechnung unter Kosten und Kostenübernahme.

Bunte Gefühlsmonster auf einem Sessel

Ausnahmen

Wenn der Weg anders verläuft

Die sechs Schritte beschreiben den Regelfall für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche. Drei Situationen laufen anders.

Privat versichert oder Selbstzahler

Sprechstunde und Antragsverfahren entfallen in dieser Form. Wir beginnen direkt mit Erstgespräch und Probesitzungen; bei privater Versicherung klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Tarif.

Paar-, Sexualtherapie und Supervision

Diese Angebote laufen vollständig außerhalb des Kassensystems und damit ohne Sprechstunde, Antrag und Gutachterverfahren. Den jeweiligen Rahmen finden Sie bei Paar- und Sexualtherapie und bei der Supervision.

Wenn es nicht warten kann

Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise ist der ambulante Weg zu langsam. Dann gilt der Kinder- und Jugendnotdienst oder die nächste Klinik – die Nummern stehen im Fußbereich jeder Seite.

Stuhlrunde mit Flipchart im Gruppenraum der Praxis
Verstehen ist der erste Schritt.
Verändern ist der Prozess.
Entwickeln ist das Ziel.
Termin anfragen

Kontakt

Termin für die Sprechstunde anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung. Wenn ich Ihnen keinen Platz anbieten kann, sage ich Ihnen das direkt und nenne Ihnen Anlaufstellen, die weiterhelfen – statt Sie auf einer Liste warten zu lassen.

Therapeutische Praxis Berlin

Wenn es akut ist

Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise warten Sie bitte nicht auf einen Therapietermin.

  • 030 61 00 61Berliner Kinder- und Jugendnotdienst, rund um die Uhr
  • 116 111„Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche
  • 112In lebensbedrohlichen Situationen