Ablauf
Der Weg zur Therapie
Von der ersten Nachricht bis zum Abschluss sind es sechs Schritte. Hier steht, was in jedem einzelnen passiert, wie lange er dauert und wer dabei was tun muss – damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie anrufen.
Bevor es losgeht
Warum es überhaupt Schritte gibt
Viele Eltern erwarten, dass eine Therapie mit dem ersten Termin beginnt. Tatsächlich liegen davor mehrere Etappen, die gesetzlich vorgegeben sind – und die einen guten Grund haben: Niemand soll in eine Behandlung hineinrutschen, die gar nicht gebraucht wird.
Das klingt nach Bürokratie, hat aber einen praktischen Effekt. Bis zum Antrag bei der Krankenkasse haben Sie, Ihr Kind und ich uns mehrfach gesehen. Alle drei Seiten wissen dann, worauf sie sich einlassen. Und falls sich unterwegs zeigt, dass eine andere Hilfe besser passt – eine Erziehungsberatung, eine ergotherapeutische Behandlung, eine Klinik – ist der Ausstieg jederzeit ohne Aufwand möglich.
Auf dieser Seite steht, was in jedem einzelnen Schritt passiert, wie lange er dauert, was Sie dabei tun müssen und was ich übernehme. Für wen die Praxis da ist, lesen Sie unter Zielgruppen; womit Familien kommen, unter Anlässe.

Schritt 1 bis 3
Kennenlernen und Klären
In dieser Phase geht es noch nicht um Behandlung, sondern um die Frage, ob eine Behandlung das Richtige ist. Sie kostet Sie nichts außer Zeit und verpflichtet zu nichts.
Schritt 01
Der erste Kontakt
Am schnellsten geht es telefonisch, schriftlich über das Formular ist es aber genauso gut – und für viele leichter, weil man sich die Sätze vorher zurechtlegen kann. Sinnvoll sind drei Angaben: das Alter Ihres Kindes, ein paar Stichworte zum Anlass und wie ich Sie zurückrufen darf.
Sie bekommen eine Rückmeldung, auch wenn ich keinen Platz frei habe. In dem Fall nenne ich Ihnen konkrete Alternativen, statt Sie auf einer Liste zu parken. Eine Überweisung von der Kinderarztpraxis ist nicht nötig, ein Vorbefund hilfreich, aber keine Bedingung.
Ihr Aufwand: fünf Minuten. Wartezeit bis zum nächsten Schritt: je nach Auslastung unterschiedlich, ich sage Ihnen im Erstkontakt ehrlich, womit Sie rechnen müssen.
Schritt 02
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie ist die Sprechstunde für gesetzlich Versicherte der verpflichtende Einstieg. Sie ersetzt das frühere Vorgespräch und hat einen klaren Auftrag: einordnen, ob eine Behandlung angezeigt ist, und wenn ja, welche.
Bei jüngeren Kindern kommen zuerst Sie als Eltern allein. Das ist kein Misstrauen gegenüber dem Kind, sondern praktisch: Sie können frei sprechen, und Ihr Kind muss nicht dabei zuhören, wie über seine Schwierigkeiten geredet wird. Bei Jugendlichen läuft es meist umgekehrt.
Am Ende halte ich das Ergebnis auf dem Formular PTV 11 fest. Darauf steht, ob eine Behandlung empfohlen wird, wie dringend sie ist und welches Verfahren infrage kommt. Dieses Blatt gehört Ihnen – es gilt auch in jeder anderen Praxis, falls Sie sich woanders anmelden.
Umfang: je nach Bedarf ein bis drei Termine. Kosten: keine, die Abrechnung läuft über die Versichertenkarte.
Schritt 03
Probatorische Sitzungen
Bevor eine Therapie beantragt wird, stehen bis zu vier probatorische Sitzungen. „Probatorisch“ heißt: zur Probe. Sie sind dafür da, dass alle Beteiligten prüfen können, ob es passt – und sie sind der eigentliche Test.
Inhaltlich passiert hier dreierlei. Ich mache mir ein genaueres Bild, oft mit Fragebögen, Verhaltensbeobachtung oder Testverfahren. Ihr Kind lernt den Raum und mich kennen und merkt, ob es reden mag. Und wir formulieren gemeinsam, woran gearbeitet werden soll – in Worten, die Ihr Kind selbst versteht.
Wenn sich in dieser Zeit zeigt, dass es nicht passt, ist das kein Scheitern, sondern das Ergebnis, für das die Sitzungen gedacht sind. Dann suchen wir gemeinsam die Stelle, die besser passt.
Umfang: zwei bis vier Termine. Ergebnis: ein Behandlungsziel und die Entscheidung, ob ein Antrag gestellt wird.
Schritt 4 bis 6
Antrag, Behandlung und Abschied
Ab hier wird aus dem Kennenlernen eine Behandlung. Den formalen Teil übernehme weitgehend ich – Sie unterschreiben, ich schreibe.
Schritt 04
Der Antrag bei der Krankenkasse
Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Sie füllen ein kurzes Formular aus und unterschreiben; bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile, auch nach einer Trennung. Den fachlichen Bericht schreibe ich.
Wichtig für viele Eltern: Die Krankenkasse selbst liest diesen Bericht nicht. Er geht in einem verschlossenen Umschlag an eine unabhängige Gutachterin oder einen Gutachter, die fachlich prüfen, ob die Behandlung begründet ist. Die Kasse erfährt nur, dass eine Psychotherapie beantragt wurde, und entscheidet auf dieser Grundlage über die Kostenübernahme. Inhalte aus den Stunden Ihres Kindes stehen dort nicht.
Beantragt wird zunächst eine Kurzzeittherapie. Reicht sie nicht, lässt sie sich in eine Langzeittherapie überführen, und auch die kann bei fachlicher Begründung verlängert werden. Zusätzlich sind eigene Stunden für Bezugspersonen vorgesehen, die nicht vom Kontingent des Kindes abgehen.
Ihr Aufwand: eine Unterschrift. Dauer: in der Regel wenige Wochen bis zur Entscheidung.
Schritt 05
Die Behandlung
Ab der Bewilligung hat Ihr Kind einen festen Platz: gleicher Wochentag, gleiche Uhrzeit, [Dauer]. Diese Regelmäßigkeit ist Teil der Wirkung. Für viele Kinder ist es der erste Termin in der Woche, der ihnen allein gehört und nicht ausfällt, wenn anderes dazwischenkommt.
Parallel laufen die Elterngespräche, meist alle vier bis sechs Wochen. Dort geht es um den Alltag zu Hause und um Ihre Fragen, nicht um Berichte aus den Kinderstunden – die bleiben vertraulich, sonst wäre der Raum wertlos.
Etwa zur Hälfte der bewilligten Stunden ziehen wir Zwischenbilanz: Was hat sich verändert, was nicht, stimmen die Ziele noch? Manchmal stellt sich heraus, dass das ursprüngliche Thema gar nicht mehr das drückende ist. Dann wird umgesteuert.
Der Austausch mit Schule, Kita, Jugendhilfe oder der Kinderarztpraxis ist möglich, aber nie automatisch: Er setzt voraus, dass Sie mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, und zwar gezielt für diese eine Stelle. Ohne diese Unterschrift erfährt niemand, dass Ihr Kind hier ist.
Schritt 06
Abschluss und die Zeit danach
Ein guter Abschluss wird vorbereitet, nicht verkündet. Die Abstände zwischen den Stunden werden größer, aus wöchentlich wird vierzehntägig, dann monatlich. So lässt sich im geschützten Rahmen ausprobieren, ob das Erreichte auch ohne die feste Stunde trägt.
In den letzten Terminen sprechen wir über Rückfälle, und zwar bevor sie eintreten: Woran erkennen Sie und Ihr Kind frühzeitig, dass es wieder schwieriger wird, und was ist dann zu tun? Viele Familien nehmen daraus einen konkreten Plan mit.
Danach ist Schluss – aber keine Tür zu. Wer später erneut Bedarf hat, meldet sich einfach wieder. Nach einer abgeschlossenen Behandlung gilt bei erneutem Antrag eine Wartezeit von zwei Jahren; kommt Ihr Kind früher, finden wir eine andere Lösung.
Praktisches
Was Sie brauchen – und was nicht
Zum ersten Termin mitbringen
- Die Versichertenkarte Ihres Kindes
- Falls vorhanden: Vorbefunde, Klinikberichte, Testergebnisse
- Falls vorhanden: Zeugnisse oder Rückmeldungen aus Schule oder Kita
- Bei gemeinsamem Sorgerecht: das Einverständnis des anderen Elternteils
Was Sie ausdrücklich nicht brauchen
- Eine Überweisung – Psychotherapie ist überweisungsfrei
- Eine fertige Diagnose oder eine Vorstellung davon, was „richtig“ ist
- Vorbereitete Notizen oder eine geordnete Vorgeschichte
- Ein Kind, das schon einsieht, dass es Hilfe braucht
Wenn ein Termin nicht klappt
Eine Absage bis spätestens am Vortag reicht, damit der Platz noch vergeben werden kann. Was bei kurzfristigeren Absagen gilt, steht zusammen mit allen Fragen zur Abrechnung unter Kosten und Kostenübernahme.

Ausnahmen
Wenn der Weg anders verläuft
Die sechs Schritte beschreiben den Regelfall für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche. Drei Situationen laufen anders.
Privat versichert oder Selbstzahler
Sprechstunde und Antragsverfahren entfallen in dieser Form. Wir beginnen direkt mit Erstgespräch und Probesitzungen; bei privater Versicherung klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Tarif.
Paar-, Sexualtherapie und Supervision
Diese Angebote laufen vollständig außerhalb des Kassensystems und damit ohne Sprechstunde, Antrag und Gutachterverfahren. Den jeweiligen Rahmen finden Sie bei Paar- und Sexualtherapie und bei der Supervision.
Wenn es nicht warten kann
Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise ist der ambulante Weg zu langsam. Dann gilt der Kinder- und Jugendnotdienst oder die nächste Klinik – die Nummern stehen im Fußbereich jeder Seite.

Verstehen ist der erste Schritt.Termin anfragen
Verändern ist der Prozess.
Entwickeln ist das Ziel.
Kontakt
Termin für die Sprechstunde anfragen
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung. Wenn ich Ihnen keinen Platz anbieten kann, sage ich Ihnen das direkt und nenne Ihnen Anlaufstellen, die weiterhelfen – statt Sie auf einer Liste warten zu lassen.
Therapeutische Praxis Berlin
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AdresseKinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Maik Mersmann
Storkower Straße 207A
10369 Berlin-Lichtenberg -
Telefon030 53 09 25 09
Wenn es akut ist
Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise warten Sie bitte nicht auf einen Therapietermin.
- 030 61 00 61Berliner Kinder- und Jugendnotdienst, rund um die Uhr
- 116 111„Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche
- 112In lebensbedrohlichen Situationen