Schreibtisch mit Stiften und Unterlagen

Kosten

Kosten und Kostenübernahme

Bei gesetzlicher Versicherung trägt die Kasse die Behandlung vollständig. Was bei privater Versicherung, bei Beihilfe, als Selbstzahler und bei den Angeboten außerhalb der Kasse gilt, steht hier im Einzelnen.

Der Grundsatz

Was ein Kassensitz bedeutet

Dass die Behandlung für gesetzlich Versicherte nichts kostet, liegt an einer Zulassung, die es nicht unbegrenzt gibt. Kassensitze werden über die sogenannte Bedarfsplanung vergeben: Pro Planungsbereich ist festgelegt, wie viele psychotherapeutische Sitze es geben darf.

Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Wo ein Kassensitz besteht, ist Psychotherapie eine Regelleistung wie jede andere ärztliche Behandlung – kein Zusatzangebot, das man sich leisten können muss. Zweitens: Die Zahl der Plätze ist begrenzt, und das ist der Grund für Wartezeiten, nicht mangelnde Bereitschaft der Praxen.

Diese Praxis ist über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zugelassen, sowohl für das Einzel- als auch für das Gruppensetting. Was der Leistungsumfang der Kasse genau abdeckt, welche Regeln bei privater Versicherung und Beihilfe gelten und was zu tun ist, wenn nirgends ein Platz frei wird, steht auf dieser Seite.

Gefaltete Hände eines Jugendlichen im Gespräch, daneben Notizen auf einem Klemmbrett

Drei Wege

Wer wie abrechnet

Welcher Weg für Sie gilt, hängt allein davon ab, wie Ihr Kind versichert ist. Aussuchen kann man sich das nicht – außer beim dritten Weg, den man bewusst wählt.

Der Regelfall

Gesetzlich versichert

Was die Kasse alles trägt

Bezahlt wird nicht nur die Therapiestunde selbst. Die Psychotherapie-Richtlinie sieht mehrere Leistungen vor, die zur Behandlung gehören und mit abgerechnet werden.

  • Psychotherapeutische Sprechstunde, auch wenn danach keine Therapie folgt
  • Probatorische Sitzungen vor dem Antrag
  • Diagnostik und Testverfahren, soweit fachlich nötig
  • Eigene Stunden für Bezugspersonen, zusätzlich zum Kontingent des Kindes
  • Der Bericht an den Gutachter, den ich schreibe

Nach Tarif

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Worauf Sie vorher achten sollten

Sie sind mir gegenüber Rechnungsempfänger und gehen bis zur Erstattung in Vorleistung. Diese vier Punkte entscheiden darüber, wie viel am Ende bei Ihnen hängen bleibt.

  • Viele Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Kalenderjahr
  • Die Beihilfe verlangt in der Regel eine Voranerkennung vor Behandlungsbeginn
  • Beihilfe und Restkostenversicherung prüfen getrennt voneinander
  • Für Kinder gelten häufig günstigere Bedingungen als für Erwachsene

Bewusst gewählt

Selbstzahler

Wann sich das lohnt – und wann nicht

Manche Familien entscheiden sich bewusst gegen die Kassenabrechnung. Das kann sinnvoll sein, hat aber auch Kehrseiten, die man vorher kennen sollte.

  • Dafür: keine dokumentierte Diagnose, kein Gutachterverfahren
  • Dafür: Beginn ohne Wartezeit auf eine Bewilligung
  • Dafür: keine Bindung an Bewilligungskontingente
  • Dagegen: die vollen Kosten tragen Sie selbst, auch über Monate
  • Dagegen: keine spätere Rückerstattung durch die Kasse möglich

Wenn es eng wird

Wenn nirgends ein Platz frei ist

Das ist der häufigste Grund, warum eine Behandlung doch Geld kostet: nicht der Tarif, sondern ein fehlender freier Platz. Dafür gibt es zwei Wege, die viele Familien nicht kennen.

Die Terminservicestelle

Unter der Nummer 116 117 vermittelt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde und für eine Akutbehandlung. Sie brauchen dazu keine Überweisung. Der vermittelte Termin ist eine reguläre Kassenleistung; ein Therapieplatz ist damit noch nicht garantiert, aber die fachliche Einschätzung liegt Ihnen danach schriftlich vor.

Das Kostenerstattungsverfahren

Kann Ihnen die Krankenkasse innerhalb einer zumutbaren Frist keinen Platz vermitteln, kommt eine Behandlung bei einer Praxis ohne Kassensitz infrage, deren Kosten die Kasse übernimmt. Der Weg dorthin ist formal: Sie brauchen die Dringlichkeitsbescheinigung aus der Sprechstunde, eine dokumentierte Liste erfolgloser Anfragen bei zugelassenen Praxen und einen Antrag bei Ihrer Kasse – und zwar vor Behandlungsbeginn.

Die Kasse entscheidet im Einzelfall, ein Anspruch besteht nicht automatisch. Wenn Sie diesen Weg gehen müssen, sagen Sie mir Bescheid: Die Bescheinigung aus der Sprechstunde stelle ich Ihnen aus, auch wenn ich Ihnen selbst keinen Platz anbieten kann.

Häufige Fragen

Was Eltern zum Geld meistens fragen

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Nein. Weder Arbeitgeber noch Schule oder Jugendamt erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Kind in Behandlung ist. Die Abrechnung läuft ausschließlich zwischen Praxis und Krankenkasse, und auch dort landen keine Inhalte aus den Stunden.

Schadet eine Diagnose später bei Versicherungen?

Bei gesetzlich Versicherten wird eine Diagnose dokumentiert, das lässt sich nicht vermeiden. Relevant wird das in der Praxis vor allem bei einem späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wo nach Vorerkrankungen gefragt wird. Wer das vermeiden möchte, wählt den Weg als Selbstzahler. Das ist eine legitime Abwägung, und ich bespreche sie offen mit Ihnen – keine Behandlung zu machen ist allerdings selten die bessere Lösung.

Was kostet die Sprechstunde, wenn daraus nichts wird?

Bei gesetzlich Versicherten nichts. Die psychotherapeutische Sprechstunde wird über die Versichertenkarte abgerechnet, unabhängig davon, ob anschließend eine Behandlung beginnt. Auch wenn ich Ihnen am Ende sage, dass keine Therapie nötig ist, entstehen Ihnen keine Kosten.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Als gesetzlich Versicherter nie. Privatversicherte erhalten eine Rechnung und reichen sie selbst ein – hier gehen Sie tatsächlich in Vorleistung, bis Ihre Versicherung erstattet.

Was ist mit Fahrtkosten?

Fahrten zur ambulanten Psychotherapie werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen. Ausnahmen gibt es bei besonderen Voraussetzungen, etwa einem Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Kasse nach.

Gibt es eine Rechnung für das Finanzamt?

Selbstzahler und Privatversicherte erhalten selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung. Ob sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen lassen, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerbüro.

Paar im Gespräch auf einem Sofa, gegenüber eine Person mit Klemmbrett

Ohne Krankenkasse

Angebote, die privat abgerechnet werden

Nicht alles, was diese Praxis anbietet, ist eine Kassenleistung. Drei Bereiche laufen grundsätzlich über Selbstzahlung oder über den Träger.

Paar- und Sexualtherapie

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt diese Arbeit nicht; abgerechnet wird als Selbstzahlerleistung. Nur wenn eine sexuelle Funktionsstörung Krankheitswert hat, kommt unter Umständen ein anderer Weg infrage – das besprechen wir gleich zu Beginn. Einzelheiten stehen bei Paar- und Sexualtherapie.

Supervision

Wird in der Regel vom Träger oder von der Einrichtung getragen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dort einreichen. Näheres bei der Supervision.

Bescheinigungen und Berichte

Stellungnahmen für Schulen, Ämter oder Gerichte gehören nicht zum Leistungsumfang der Krankenkasse. Wenn so etwas gebraucht wird, sage ich Ihnen vorher, ob ich es übernehmen kann und was es kostet.

Termine

Wenn ein Termin ausfällt

Warum die Krankenkasse einen Ausfall nicht trägt

Eine nicht wahrgenommene Stunde ist keine Behandlung und damit keine abrechenbare Leistung. Ein Ausfallhonorar ist deshalb immer privat zu tragen – unabhängig davon, wie Ihr Kind versichert ist. Das gilt in jeder Praxis und ist keine Besonderheit dieser hier. Es gilt die auf der Startseite genannte Frist von 24 Stunden.

Wenn ein Kind krank wird

Kinder werden krank, oft über Nacht. Melden Sie sich einfach, sobald Sie es wissen, auch morgens. Bei Krankheit finden wir eine Lösung; die Frist zielt auf vergessene und kurzfristig verschobene Termine, nicht auf Fieber.

Wenn Termine häufiger ausfallen

Häufen sich Absagen, sprechen wir darüber – nicht wegen des Geldes, sondern weil es fast immer etwas bedeutet. Manchmal steckt Widerstand des Kindes dahinter, manchmal Überlastung der Eltern, manchmal ist der Termin schlicht falsch gelegt. Alles drei lässt sich lösen, wenn es auf dem Tisch liegt.

Stuhlrunde mit Flipchart im Gruppenraum der Praxis
Verstehen ist der erste Schritt.
Verändern ist der Prozess.
Entwickeln ist das Ziel.
Termin anfragen

Kontakt

Termin für die Sprechstunde anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung. Wenn ich Ihnen keinen Platz anbieten kann, sage ich Ihnen das direkt und nenne Ihnen Anlaufstellen, die weiterhelfen – statt Sie auf einer Liste warten zu lassen.

Therapeutische Praxis Berlin

Wenn es akut ist

Bei akuter Selbstgefährdung oder einer psychischen Krise warten Sie bitte nicht auf einen Therapietermin.

  • 030 61 00 61Berliner Kinder- und Jugendnotdienst, rund um die Uhr
  • 116 111„Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche
  • 112In lebensbedrohlichen Situationen